Nachbarschaftsrecht

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Ihre Rechte und Pflichten am Gartenzaun

Gründe, warum Nachbarn sich ins Gehege kommen, gibt es viele. Sei es der Obstbaum, der wenige Zentimeter in den fremden Garten ragt, das brutzelnde Fleisch auf dem Grill, Musik oder tobende Kinder. Um es diesen Sommer vielleicht gar nicht so weit kommen zu lassen und einem Nachbarschaftsstreit vorzubeugen, haben wir Ihre Rechte und Pflichten am Gartenzaun einmal recherchiert.

Rasenmähen kann teuer werden

Wenn am Wochenende der Rasenmäher angeschmissen wird, ist in den meisten Fällen die Toleranzgrenze überschritten. Dabei ist die ganze Angelegenheit klar geregelt. Zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens ist Nachtruhe angesagt. In diesen acht Stunden ist Rasenmähen strikt untersagt. Das gilt auch für die Mittagspause. Sie ist in Deutschland zwar nicht klar definiert, doch meist zwischen 12 Uhr mittags und 15 Uhr nachmittags. Wer sich nicht an die gegebenen Zeiten hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen. Aber aufgepasst: Rasenmähen am Sonntag kann sogar bis zu 50.000 Euro kosten. Mähen Sie daher vormittags oder spätnachmittags Ihren Rasen und Sie sind auf der sicheren Seite und die Meinung des Nachbarn braucht Sie nicht zu interessieren.

Lärm durch spielende Kinder

Wohl alle Eltern kennen diese Situation, dass ihre Kinder, warum auch immer, für den werten Herrn Nachbarn zu laut sind. Um es kurz zu machen: Bei Geschrei von Kleinkindern gelten gar keine Vorschriften. Sie können schreien wann und so lange sie wollen, hier hat – rein rechtlich betrachtet — kein Nachbar eine Chance. Bei Schulkindern und Jugendlichen ist es schon ein bisschen anders. Sie dürfen zwar mittags und abends sportlichen Aktivitäten nachgehen und dabei laut sein, doch der Richter ist trotzdem ein wenig hellhöriger. Denn er verlangt, dass sie ihren Lautstärkepegel selber einschätzen können.

Grillen bietet Zündstoff

Grillen macht Spaß und ist im Sommer eine gute Gelegenheit, Freunde und Bekannte einzuladen. Doch die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass sich die Person, die auf der anderen Seite des Zauns steht, von den Partygästen in ihrer Ruhe gestört fühlt. Obwohl es zunächst jedem in seinem Garten gestattet ist, zu grillen, gilt es einiges zu beachten, um kein Grillverbot zu kassieren. Lärm, Rauch, Ruß und Hitze sind Beeinträchtigungen, die per Gesetz verankert sind. Wer beim Grillen also nicht aufpasst, läuft Gefahr, dem Nachbarn allen Grund zur Beschwerde zu geben. Um Ärger vorzubeugen, stellen Sie als erstes den Grill soweit wie möglich von Nachbars Grundstück weg und nehmen Sie lieber einen Elektro- als einen Kohlengrill. So entsteht weniger Rauch und der Nachbar wird besser vor unangenehmen Gerüchen verschont. Da die Besucher einer Grillparty sich doch spätestens nach dem ersten Bier angeregt unterhalten, passen Sie außerdem auf, dass sie dies nur bis 22 Uhr tun und leidenschaftliche Diskussionen danach ins Haus verlegen. Sie müssen beim Grillen nicht leise sein wie eine Kirchenmaus und auf Musik verzichten. Doch wenn der Nachbar Beweise erbringt, dass Sie die Werte der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) überschritten haben, kann er Sie wegen einer Ordnungswidrigkeit dran kriegen.

Bäume – ein häufiger Störfaktor

Probleme mit Bäumen sind ein Klassiker und tauchen immer wieder auf. Hängen beispielsweise Zweige von Nachbars Grundstück in den eigenen Garten herüber, können Sie verlangen, dass sie bis zur Grenze zurückgestutzt werden. Falls der Anwohner sich weigert, sie zu schneiden, können Sie die Arbeit auch selber erledigen und ihm anfallende Kosten in Rechnung stellen. Ein Baum ließe sich auch fällen, wenn durch ihn der eigene Garten völlig im Schatten ist. Doch Naturschutzverordnungen können Ihnen einen Strich durch die Rechnung machen. Nach Urteil des Landgericht Koblenz dürfen schützenswerte Exemplare nicht abgeholzt werden. Dies ist beispielsweise bei Rotbuchen der Fall. Wenn wegen herüberhängender Äste Laub und Früchte auf Ihr Grundstück fallen, gibt es eine gute und eine schlechte Nachricht. Die schlechte ist, Sie müssen sie selber beseitigen, die gute, die Früchte gehören Ihnen und Sie können mit Ihnen machen, was Sie wollen.

Wenn Sie also im Vorfeld überlegen, was erlaubt ist und was nicht, können Sie Ihren Teil für ein gutes Nachbarschaftsverhältnis beitragen und vielleicht das ein oder andere unfreiwillige Pläuschchen am Gartenzaun vermeiden. Also: Auf einen schönen Sommer.
 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de