Reisen ins ferne Ausland

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Ich bin dann mal weg – ob Sabbatical im Job oder große Weltreise nach dem Abitur: Viele Menschen zieht es mit dem Wunsch nach etwas Neuem längere Zeit ins ferne Ausland. Damit die Reise zum reibungslosen Trip des Lebens wird, sollten Sie bereits lange im Vorfeld die exakte Planung in die Hand nehmen.

Impfungen

Vor dem Start in fremde Länder lohnt sich ein Blick in den eigenen Impfpass. Denn je nach Zielland sind einige Schutzimpfungen oder die Auffrischung des bestehenden Impfschutzes dringend erforderlich. Welche das für das jeweilige Reiseland sind, finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts als generelle Empfehlungen. Hier sollten Sie sich möglichst 6 Monate vor der Reise informieren, da etwa eine Hepatitis-Impfung über ein halbes Jahr Vorlaufzeit braucht, bis sie ihren vollen Schutz entfaltet.

Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport

Genauso wichtig wie ein wirksamer Impfschutz: eine verlässliche Auslandsreise-Krankenversicherung! Denn ein deutscher Krankenschein wird im Ausland oft nicht akzeptiert und Ärzte behandeln Patienten nur, wenn diese die Rechnung privat zahlen. Solche Kosten erstattet die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) meist nicht – schon gar nicht bei einem Aufenthalt außerhalb Europas. Es empfiehlt sich hier selbst vorsorge zu treffen.

Visum & Reisepass

Keine andere Nation genießt eine so umfassende Reisefreiheit wie wir Deutschen: Mit unserem Reisepass und Visum können wir ohne Probleme jederzeit in 173 Staaten fahren. Dennoch gibt es genügend andere spannende Länder, die ein Touristenvisum mit einer fixen Länge voraussetzen – und mit diesem darf man weder entgeltlich (Stichwort „Work and Travel“) noch unentgeltlich bzw. ehrenamtlich arbeiten. Die Visumvergabe kann je nach Zielland unterschiedlich lange dauern. Daher sollten Sie mindestens 6 Monate vor der Reise bei der Vertretung des Landes ein Visum beantragen. Informieren Sie sich am besten auf der Internetseite des jeweiligen Konsulats. Eine aktuelle Übersicht, welche Länder außerhalb Europas ein Visum bei Einreise verlangen, finden Sie etwa in der Wikipedia. Außerdem gilt es darauf zu achten, dass bei der Beantragung eines Visums der eigene Reisepass noch mindestens 6 Monate über das geplante Reisedatum hinaus gültig ist und genügend freie Seiten für Stempel und Visa hat.

Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes

Gerade, wenn es Sie zu Abenteuern abseits ausgetretener Pfade zieht: Informieren Sie sich rechtzeitig über Reisewarnungen für das Zielland. Das Auswärtige Amt bietet immer aktuelle und präzise Informationen. Außerdem können Sie sich hier über lokale Sitten und Gebräuche schlaumachen, um peinliche Fehltritte im Alltag vor Ort zu vermeiden.

Tipp: Registrieren Sie sich vor der Abreise in der Krisenvorsorgeliste. So können Sie im Ernstfall sicher erreicht werden und Ihre Lieben zu Hause bekommen eine Mitteilung, dass Sie wohlauf sind.

Planung ist bei längeren Auslandsaufenthalten gerade in fernen Ländern das A und O. Denken Sie daher früh genug an Beantragungen und mögliche Sicherheitsfragen im Ausland. Falls Sie zudem auf Medikamente angewiesen sind, prüfen Sie im Vorfeld unbedingt, ob und wie diese im Zielland verfügbar sind. Und für den Fall der Fälle: Stellen Sie sich eine Liste mit den Ansprechpartnern Ihrer Botschaft oder des deutschen Konsulats vor Ort zusammen. So erhalten Sie schnelle Hilfe, wenn Sie sie brauchen.

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de