In diesen Tagen müssen viele Immobilienbesitzer wieder Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen.
Das heißt :
Räumen und Streuen ist Pflicht! Gehwege müssen in der Zeit von 07.00 – 20.00 Uhr geräumt sein. Falls erforderlich muss auch mehrmals am Tag geräumt werden.
Falls Glatteis auftreten sollte, muss sofort gestreut werden. An Sonn – und Feiertagen können Sie eine Stunde länger schlafen , hier beginnt die Räumpflicht erst um 08.00 Uhr.
Das Aufstellen von Warnschildern ( Achtung Glatteis oder Achtung Dachlawinen ) schließt eine Haftung Ihrerseits nicht aus.
Beachten Sie also auch die Schneelast Ihres Daches und eventuell vorhandene Eiszapfen.
Sie können die Räumpflicht natürlich auch delegieren. Dennoch ist es als Vermieter von Immobilien empfehlenswert eine Haus – und Grundbesitzerhaftpflicht sein Eigen zu nennen.
Wir erstellen Ihnen gern einen Vergleich über die Angebote und Leistungen der verschiedenen Gesellschaften.
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