Versicherungen für Ihr Haus

Aufgrund der niedrigen Zinsen boomt der Immobilienmarkt. Viele stecken dabei den größten Teil ihres Vermögens in den Kauf eines Eigenheims. Schäden nach einem Sturm, einem geplatzten Wasserrohr oder einem Zimmerbrand können dann schnell die finanzielle Existenz gefährden. Einige Versicherungen sind für Immobilien Besitzer deshalb unerlässlich.

Eine Wohngebäudeversicherung ist für jeden Hausbesitzer – ob Vermieter oder Eigenheimbewohner – unverzichtbar. Sie sichert ihn bei Katastrophen ab, gegen die er machtlos ist, wie beispielsweise Brand, Blitzschlag, Sturm oder Leitungswasserschäden. „Da extreme Naturereignisse weiter zunehmen werden, sollte man seine Immobilie unbedingt auch gegen Elementarschäden wie Hochwasser oder Schneedruck absichern“, rät ein Experte.

Während die Wohngebäudeversicherung das Haus an sich umfasst und alles, was damit verbunden ist, deckt die Hausratversicherung die Einrichtung ab. Für Bewohner eines eigenen Einfamilienhauses ist diese Absicherung existenziell wichtig. Schließlich kann bei einem Totalschaden die Neuanschaffung des Inventars leicht die finanzielle Schmerzgrenze überschreiten. Vermieter von Mehrfamilienhäusern benötigen keine Hausratversicherung für die darin gelegenen Wohnungen, da sich die Mieter selbst um den Versicherungsschutz für ihre Einrichtungen kümmern müssen.

Eigentum verpflichtet

Doch nicht nur die eigenen vier Wände sollten abgesichert sein, sondern auch die Risiken, die ein Haus für Unbeteiligte oder die Umwelt darstellt, erklärt der Versicherungsexperte. Für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die selbst ihre Immobilie bewohnen, reicht die Privat-Haftpflichtversicherung aus. Vermieter von nicht selbst bewohnten Immobilien bzw. Mehrfamilienhäusern benötigen dagegen eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Das gilt auch für unbebaute Grundstücke.

Wer einen Heizöltank besitzt, braucht darüber hinaus eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung. Sie springt ein, wenn der Tank ausläuft und das Grundwasser verschmutzt. Bewohner vom eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus sollten ihre Privathaftpflichtpolice überprüfen. Denn einige Versicherer, bieten diese Deckung für Öltanks mit einem bestimmten maximalen Fassungsvermögen im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung mit an.

Da die meisten Hausbesitzer ihr Eigenheim über langjährige Kredite finanzieren, sollten sie sich und ihre Familie auch für den Ernstfall absichern. „Die Notfall-Vorsorge hat zwar nicht direkt mit dem Schutz der eigenen vier Wände zu tun, ist aber bei einer Fremdfinanzierung für Immobilien Besitzer dringend zu empfehlen“, rät der Experte. Eine Risikolebensversicherung bzw. Restschuldversicherung schützt die Hinterbliebenen im Todesfall vor einem Schuldenberg. Sollte der Eigentümer berufsunfähig werden, kann eine ausreichend hohe Berufsunfähigkeits-Versicherung das weitere Abbezahlen der Immobilie sicherstellen.

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de