Aktuell sorgen heftige Gewitter und Niederschläge wieder für Sturmschäden und Überflutungen. Schäden durch solche Naturereignisse im Wohnbereich werden von der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung nur mit dem Zusatz für Elementarschäden abgedeckt. Deshalb unser Tipp: Prüfen Sie Ihren Vertrag, ob Elementarschäden mitversichert sind.
Was ist wann versichert?
Die Hausratversicherung schützt die Einrichtung Ihrer Wohnung neben Leitungswasser- und Einbruchdiebstahlschäden zudem vor Schäden durch Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Feuer sowie Blitzschlag. Für Überschwemmungsschäden kommt der Hausratversicherer auf, wenn Sie die sogenannten Elementarschäden mitversichern – das sind neben Hochwasser auch Lawinen, Schneedruck, Erdbeben, Erdrutsch und Vulkanausbruch.
Ob Überspannungsschäden an Leitungen und elektrischen Geräten nach Blitzeinschlag ins Stromnetz ebenfalls bezahlt werden, ist individuell in den Versicherungsbedingungen geregelt. Sprechen Sie mit uns und erweitern Sie Ihren HausratSchutz ggf. um den Elementar- und ÜberspannungsSchutz.
Sind Sie Hauseigentümer?
Dann werden Sie in aller Regel eine Wohngebäudeversicherung haben. Die zahlt u. a. Schäden am Wohnhaus durch Sturm, Hagel, Brand oder Blitzschlag. Ähnlich wie bei der Hausratpolice sind Hochwasser, Überschwemmungen durch Starkregen, Erdrutsch etc. nur mitversichert, wenn Sie in den Gebäudeversicherungs-Vertrag einen Schutz gegen Elementarschäden mit einschließen.