Grillen ist zwar sehr beliebt, aber auch ziemlich gefährlich: Jedes Jahr ereignen sich rund 4.000 Unfälle, bei denen Personen verletzt werden. Vor allem beim Einsatz von Spiritus und anderen Brandbeschleunigern kommt es oft zu Verbrennungen und Sachschäden. Welche Versicherungen springen hier ein?
Zuerst der harmloseste Fall: Wenn – etwa beim Grillen auf dem Balkon – Haushaltsgegenstände wie Möbel, Unterhaltungselektronik oder Heimtextilien durch außer Kontrolle geratenes Grillfeuer Schaden nehmen, zahlt in aller Regel die eigene Hausratversicherung. Im Rahmen der Außenversicherung entschädigt sie selbst dann, wenn das Unglück außerhalb des eigenen Grundstücks geschieht – etwa am Badesee.
Haftpflichtschutz braucht jeder
Wer durch Unvorsichtigkeit am Grill das Eigentum oder sogar die Gesundheit anderer verletzt, kann auf die private Haftpflichtversicherung bauen. Sie ist die wichtigste Versicherung überhaupt, denn Schadenersatzforderungen können schnell in die Zigtausende oder gar Millionen gehen. Denn bei bleibenden Behinderungen hat das Opfer Anspruch auf eine lebenslange Rente.
Werden Sie bei einem Brandunfall selbst verletzt, hilft eine private Unfallversicherung. Hier hat der Versicherte die Möglichkeit, eine Einmalleistung für den Ernstfall und eine lebenslange Unfallrente zu vereinbaren, um Einkommenseinbußen aufzufangen oder die Wohnung behindertengerecht umzubauen. Selbstständige können im Rahmen der privaten Unfallversicherung ein Krankentagegeld abschließen, um den Einkommensausfall nach einem Unfall abzufedern. Leistungen anderer Versicherer – wie etwa der gegnerischen Haftpflichtversicherung oder der eigenen Lebens-, Kranken- oder Rentenversicherung – rechnet der Unfallversicherer nicht an: Er zahlt immer zusätzlich.