Finanztipp der Woche: Was 2013 noch zu erledigen ist

Zum Jahreswechsel ändern sich bei den Finanzen einige Konditionen, und Fristen laufen aus. Was jeder vorher noch bei Riester, Rürup, Bausparverträgen und Co. erledigen sollte.

  •  Riester-Rente: Bei Riester-Verträgen sollten Sparer die Zuzahlung für 2013 noch bis zum 31. Dezember tätigen. Hierbei sind Zuschüsse bis zur Höchstgrenze möglich, um die volle Förderung auszuschöpfen. Auch den Zulagenantrag für das Jahr 2011 sollten Vorsorger bis Ende Dezember beim Anbieter einreichen. Tipp: Ein Dauerzulagenantrag ersetzt die jährlichen Angaben zum rentenversicherungspflichtigen Einkommen. Dann sind dem Anbieter nur noch relevante Änderungen, wie zum Beispiel die Geburt eines Kindes, mitzuteilen. Die Untergrenze für den Eigenbeitrag liegt für alle Riester-Sparer bei 60 Euro pro Jahr.
  •  Rürup-Rente: Selbstständige, die ihre Verdienste oft erst am Jahresende überblicken, sollten jetzt über den Abschluss einer Rürup-Rente nachdenken. Diese kann mit einer Einmalzahlung beginnen. Wer schon eine hat, kann noch zuzahlen. Der Jahresbeitrag für eine Rürup-Rente kann bis zu 20.000 Euro bei Alleinstehenden (40.000 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnerschaften) betragen. Dabei können Sparer in diesem Jahr 76 Prozent (maximal 15.200 Euro, Verdopplung bei zusammenveranlagten Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnerschaften) von der Steuer absetzen.
  • Betriebliche Altersversorgung (bAV): Auch bei bAV-Verträgen können Sparer zuzahlen. Hier gilt ebenfalls eine Frist bis 31. Dezember, um die Zuzahlung steuerlich abzusetzen. Die Entgeltumwandlung fördert in diesem Jahr Beiträge bis zu 2.784 Euro (monatlich: 232 Euro) bei Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen.
  • Immobilienkäufe: Im kommenden Jahr erhöhen Schleswig-Holstein (6,5 Prozent), Berlin (6 Prozent), Bremen (5 Prozent) und Niedersachsen (5 Prozent) ihre Grunderwerbsteuer. In diesen Bundesländern sollten Käufer beziehungsweise Verkäufer Immobilientransaktionen deshalb noch in diesem Jahr notariell beurkunden.
  • Bausparen und Wohnungsbauprämie: Um die volle Wohnungsbauprämie für 2013 zu erhalten, ist eine Sondereinzahlung in einen bestehenden Bausparvertrag bis zum Jahresende ratsam. Die Prämie beträgt 8,8 Prozent auf die 2013 eingezahlten Beträge. Dabei können Sparer bis zu 512 Euro / 1.024 Euro (Alleinstehende / Verheiratete) erhalten, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Bei Verträgen, die nach Januar 2009 abgeschlossen wurden, bekommen Sparer aber nur noch die Prämie, wenn das Bausparguthaben wohnwirtschaftlich genutzt wird, also direkt in eine Immobilie fließt.
  • Steuerklasse: Wer für 2013 noch die Steuerklasse wechseln möchte, muss dies bis spätestens 30. November dem Finanzamt melden. Die neue Kombination gilt dann ab 1. Dezember. Steuerzahler können ihre Steuerklasse bis auf wenige Ausnahmen lediglich einmal im Jahr wechseln.

 

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Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

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Kostenfreie Beratung für den Kunden
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Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

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Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

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Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de