Versicherungen gegen Cyber-Gangster

64.000 Fälle von Cyber-Kriminalität hat es in Deutschland laut BKA im vergangenen Jahr gegeben. Allein 2011 wurden weltweit mehr als 232 Millionen personenbezogene Daten öffentlich. Zahlen, die belegen, dass das Thema Internetkriminalität nicht zu unterschätzen ist. Eine Cyber-Versicherung kann gegen finanzielle Schäden schützen.

73 Prozent der Deutschen nutzen das Internet regelmäßig. Kein Wunder, dass natürlich auch immer häufiger der Privatmann Opfer von Cyber-Kriminalität wird: Online-Banking-Betrug, gehackte E-Mail-Konten oder Cyber-Mobbing in sozialen Netzwerken – Fälle, die auch bei Privatpersonen keine Seltenheit sind.

Dafür hat die Arag-Versicherung das Produkt web@ktiv auf den Markt gebracht. So zahlt die Arag beispielsweise die Löschungskosten von beleidigenden Beiträgen in sozialen Netzwerken, Blogs und Internetforen. 100 Euro pro Fall und maximal 1.000 Euro im Jahr sind drin. Teuer ist die Police nicht. Familien zahlen 9,90 Euro im Monat, Singles 8,42 Euro.

Produktionsausfälle in Höhe von 50 Millionen Euro versichert

So günstig kommen Unternehmen nicht weg. Gerade große Konzerne sind häufig Zielscheiben für Cyber-Angriffe. Im Februar verschafften sich Computerhacker Zugang zum Netzwerk  der US-Notenbank Fed und stahlen Informationen von über 4.000 Mitarbeitern. Auch der Unterhaltungskonzern Sony wurde zum Opfer: Insgesamt stahlen Hacker Daten von 100 Millionen Sony-Kunden – ein hoher Imageschaden für das Unternehmen.

Die finanziellen Schäden solcher Attacken können schnell in Millionenhöhe gehen. Der Stahlkonzern Thyssen Krupp ließ sich deshalb im vergangenen Jahr gegen Produktionsausfälle durch Cyber-Attacken in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro versichern. Nach einem massiven Cyber-Angriff sah der Konzern eine Gefahr für die gesamte Produktion.


Hintergrund: Was ist Internetkriminalität?

Internetkriminalität, oder auch Cyber-Kriminalität genannt, bezeichnet Straftaten, die über das Internet verübt werden. Dazu gehört beispielsweise das Ausspähen von Daten und E-Mails, Phishing, der Bankraub des digitalen Zeitalters oder Verstöße gegen den Jugendmedienschutz. Aber auch Urheberrechtsverletzungen, Cyber-Mobbing und das Verbreiten von Kinderpornographie gehören zu diesem Gebiet.


In Deutschland noch kaum etabliert

Wenn Internetkriminelle Daten stehlen, ein Virus ins Netzwerk schleusen oder Server lahmlegen, springt keine herkömmliche Versicherung ein. Eine Sachausfallversicherung schließt häufig Cyber-Risiken wegen hoher Schadensfälle aus. Eine Technik-Versicherung deckt nur Geräte und Elektronik ab.

Aktuell sind Cyber-Versicherungen in Deutschland noch kein fester Bestandteil im Portfolio der Versicherer. Während in den USA rund 30 Prozent eine Cyber-Versicherung haben, sind es in Europa bisher nur 5 Prozent. Große Versicherer wie Allianz und Zurich Gruppe Deutschland haben die Lücke erkannt und kürzlich neue Versicherungs-Angebote auf den Markt gebracht. Aber auch weitere Spezialversicherer wie Hiscox, Aon und Willis bieten Cyber-Versicherungen an.

Wenn der Server ausfällt

Mit dem Angebot „Allianz Cyber Protect“ hat die Allianz ein Rund-um-Produkt für Unternehmen im Angebot und zahlt Schäden für den sogenannten Eigen- und Drittschadenbereich.  Sie springt zum einen für Kosten ein, die dem Unternehmen selbst entstehen. Das können Kosten für den Serverausfall, für Kundenbenachrichtigungen oder für die Wiederherstellung beschädigter Daten sein.

Aber auch Schäden, die Kunden des Unternehmens in Folge eines Hackerangriffs entstehen, sind abgedeckt. Insgesamt über eine Deckungssumme von bis zu 10 Millionen Euro. Je nach individuellem Bedarf hat die Allianz dann noch „Premium“- und „Premium-Plus“-Produkte im Angebot, die bis zu 50 Millionen Euro versichern. Dann sind auch Fehler von Mitarbeitern in der Versicherung inbegriffen.

Mindestprämie liegt bei 5.000 Euro im Jahr

Die „Cyber & Data Protection“ Versicherung der Zurich hingegen  bietet Unternehmen nur einen Deckungsschutz von bis zu 25 Millionen Euro – die Mindestprämie liegt bei 5.000 Euro im Jahr. Das Angebot der Zurich-Gruppe kombiniert eine Haftpflicht- und Eigenschadendeckung. Versichert sind durch die Haftpflicht Datenschutzverletzungen eigener Mitarbeiter. Die Eigenschadendeckung hilft dabei wirtschaftliche Folgen sowie Reputationsverluste beim Kunden zu versichern.

PR-Maßnahmen um den Ruf wiederherzustellen decken auch Versicherer wie die Aon und die Hiscox mit ab. Alle Versicherer prüfen jedoch im Vorfeld die Qualität des IT-Sicherheitsnetzes und bestimmen teilweise danach die Versicherungsprämie.

Quelle:Pfefferminzia

 

Erstinformation 

(Pflichtangaben gem. §15 Abs.1 der VersVemV und § 12 Abs.1 der FinVermV)

 

 

 

 

 

 

 

Name und Anschrift:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein , Feldberger Weg 14 , 31028 Gronau / Leine

Telefon: 05182 – 35 39, Fax: 03222 – 241 76 09, E-Mail: Knut@Maeuselein.de

Status:

Immobilienmakler nach § 34 c GewO

Versicherungsmakler nach § 34 d Abs.1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO

Immobiliendarlehnsvermittler gemäß § 34 i GewO

 

Zuständige Stellen:

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover

Landkreis Hildesheim, Bischof-Jansen-Str. 31, 31134 Hildesheim

 

Registernummern im Vermittlerregister:

Immobiliendarlehnsvermittler – Register:                           D-W-133-MZLI-10

Versicherungsvermittler – Register:                                       D-0O8M-B6CZ1-52

Finanzanlagenvermittler – Register:                                       D-F-133-5KR4-64

 

Registerstelle des Vermittlerregisters:

Deutscher Industrie – und Handelskammertag e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin

Auskunft über Telefon: 030-30308-0      oder      www.vermittlerregister.org

 

Leistungsentgelt/Kosten für die Immobiliendarlehnsvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehnsvermittlung vom Darlehnsgeber.

 

Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehnssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sogenannten ESIS-Merkblatt mitgeteilt, das Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Wird das Leistungsentgelt vom Darlehnsgeber gezahlt, können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

 

Produktauswahlpalette für die Tätigkeit als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

 

Informationen über Emmitenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 GewO zulässig ist.

 

Beratungsleistung als Immobiliendarlehnsvermittler:

Der Vermittler erbringt Beratungsleistungen

 

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und – Vermittlung:

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder – Vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Erstinformation                                                               Seite – 2 –

 

Versicherungsvermittlung Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter -Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

 

 

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V. , Postfach 08 06 32 , 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung , Postfach 06 02 22 , 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) , Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de , Online-Streitbeteiligung via EU ,  https://webgate.ec.europa.eu/odr

 

Immobiliendarlehnsvermittlung:

Makler – Mäuselein, Knut Mäuselein, Feldberger Weg 14, 31028 Gronau / Leine

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Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main

 

Finanzanlagenvermittlung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108,

53117 Bonn, www.bafin.de

 

Bausparkassen:

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postfach 30 30 97, 10730 Berlin, www.bausparkassen.de